a) Die Beschwerdegegnerschaft möchte primär einen Dachschlepper erstellen, der über die ganze Gebäudebreite geht und beantragt in den Schlussbemerkungen eine entsprechende Ausnahmebewilligung. Die Gemeinde führte in ihrer Beschwerdeantwort aus, die Variante Dachaufbau sei im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens mehrmals zur Diskussion gestanden. Eine Ausnahmebewilligung für das Überschreiten der zulässigen Breite der Dachaufbaute habe aber aufgrund der Lage (Dorfkernzone, ISOS) und der zu erwartenden Präjudiz nicht in Aussicht gestellt werden können.