Die Beschwerdegegnerschaft nahm mit Eingabe vom 15. November 2017 Stellung. Sie ersuchte die BVE, die vom Berner Heimatschutz favorisierte Variante (Anmerkung: gemeint ist wohl der Dachschlepper über die ganze Breite) zu befürworten und die Gemeinde anzuweisen, hierfür eine Ausnahmebewilligung zu erteilen. Andernfalls sei die Beschwerde abzuweisen. Die Gemeinde bestätigte in ihrer Stellungnahme vom 14. Dezember 2017 den Antrag auf Abweisung der Beschwerde. Der inzwischen anwaltlich vertretene Beschwerdeführer äusserte sich mit Eingabe vom 11. Januar 2018 und hielt am beantragten Bauabschlag fest.