Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne. Der Bauentscheid sei zu bestätigen. 4. Das Rechtsamt holte einen Fachbericht samt Fotodokumentation der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) ein. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Bericht der OLK zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen.