Die Baugesuchsteller lehnten den Erhalt des Vordachs Süd hingegen ab. Das Bauvorhaben blieb deshalb unverändert. Mit Bauentscheid vom 4. Juli 2017 erteilte die Gemeinde dem Bauvorhaben die Baubewilligung. 2. Dagegen reichte der Berner Heimatschutz am 4. August 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 4. Juli 2017 und Erteilung des Bauabschlags. Er macht insbesondere geltend, der geplante Dachausbau erfülle weder die ästhetischen Anforderungen noch entspreche er den Bestimmungen über Dachaufbauten und Kreuzfirste.