Im Baubewilligungsverfahren wurden Projektanpassungen diskutiert. Sowohl die Bauherrschaft wie auch der Einsprecher hätten grundsätzlich als Alternative einen Dachschlepper über die gesamte Gebäudebreite bevorzugt, was aber eine Ausnahmebewilligung erfordert hätte. Die Gemeinde lehnte dies aus präjudiziellen Gründen ab. Die Gemeinde verlangte demgegenüber als Projektvariante, dass das Vordach auf der Südseite des Wohnhauses durchlaufend bestehen bleibt. Diesem Vorschlag hätte auch der Einsprecher zustimmen können. Die Baugesuchsteller lehnten den Erhalt des Vordachs Süd hingegen ab.