Zu diesem Zweck soll auf der ostseitigen Satteldachfläche ein gebäudebreiter Quergiebel erstellt werden. Das südseitige Vordach soll im unteren Teil entfernt und auf die neue Traufhöhe des Quergiebels angehoben werden, was eine Fassadenergänzung erfordert. Die Parzelle Brienz Gbbl. Nr. E.________ liegt in der Dorfkernzone DK. Brienz ist im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) als Ortsbild von nationaler Bedeutung eingestuft. Die Parzelle Nr. E.________ liegt im Gebiet F.________ mit Erhaltungsziel A. Gegen das Bauvorhaben erhob der Berner Heimatschutz Einsprache.