1. Der Beschwerdegegner ist Eigentümer des ostseitigen Gebäudeteils eines älteren Chalets in Brienz. Am 25. Januar 2017 reichte er zusammen mit der Beschwerdegegnerin ein Baugesuch ein für die Dachsanierung und Wohnraumerweiterung im Dachgeschoss. RA Nr. 110/2017/86 2