2) Die Gemeinde Utzenstorf hat auf geeignete Art und Weise Benutzungsregeln für den Spielplatz zu erlassen bzw. anzuordnen, welche im Minimum die folgenden Bestimmungen enthalten: a) Der Spiel- und Begegnungsplatz steht ausschliesslich dem ordentlichen Anlagenzweck zur Verfügung. b) Das Abspielen lauter Musik ist untersagt. c) Die Nutzerinnen und Nutzer des Spiel- und Begegnungsplatzes sind auf das Ruhebedürfnis der Anwohnerschaft aufmerksam zu machen.