1. Soweit die Klanginstallation betreffend, werden das Baugesuch und das Beschwerdeverfahren als gegenstandslos geworden abgeschrieben. 2. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Ziff. 4.1 des Entscheids des Regierungsstatthalteramts Emmental vom 5. Juli 2017 wird wie folgt ergänzt: 4.1.6. Auflagen 1) Die Gemeinde Utzenstorf hat vor Baubeginn die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) hinzuziehen und deren Empfehlungen bei der Bauausführung umzusetzen. Die Beurteilung der bfu ist der Beschwerdeführerin vor Baubeginn mitzuteilen.