Schliesslich könnte auch die Weiterführung der Aufschüttung mit Hecke eine Möglichkeit sein. Um zu beurteilen, ob die vorgesehenen Einfriedungen bzw. Aufschüttungen ausreichend sind für die Gewährleistung der Sicherheit oder ob zusätzliche Massnahmen notwendig sind, hat die Gemeinde vor Baubeginn eine Inspektion mit der bfu vorzunehmen. Dabei werden nicht nur die besonders problematischen westlichen und südlichen Seiten, sondern auch die nördlichen und östlichen Grenzen gemeinsam zu prüfen sein. Selbst wenn sich bei dieser Prüfung zusätzliche Einfriedungen als notwendig erweisen sollten, handelt es sich dabei jedoch um einen bewilligungsfreien Aspekt der Detailgestaltung: