Kinder verhalten sich im Spieltrieb oft unberechenbar, was es auch für aufmerksame Autofahrerinnen und Autofahrer schwierig machen kann, eine Gefährdungssituation zu vermeiden. Immerhin werden sich im Bereich "Begegnen" und damit in der Nähe der Parkplätze wohl insbesondere auch die Eltern der spielenden Kinder aufhalten, womit diese die Parkplatzeingänge besser überwachen können. Die Eltern müssen aber zwei Parkplatzeingänge im Blickfeld haben, jene zu den geplanten privaten RA Nr. 110/2017/85 15