Hier dürften sich die Sicherheitsbedenken der Beschwerdeführerin als unbegründet erweisen. Anders verhält es sich auf der westlichen Seite mit der H.________strasse und auf der südlichen Seite mit den bestehenden und neuen Parkplätzen. Ziel einer Einfriedung ist es, dass spielende Kinder das Gelände nicht unbeaufsichtigt verlassen können. Westlich in Richtung H.________strasse ist dies nicht überall der Fall. Aus dem Gestaltungskonzept geht hervor, dass sich die dort geplante Aufschüttung mit der Bepflanzung nicht über die gesamte Westseite des Platzes erstreckt, sondern rund 14 m vor dem bestehenden Kindergarten endet. Soweit ersichtlich, befindet sich in der Mitte dieses Freiraums einzig