d) Der geplante Spiel- und Begegnungsplatz grenzt nördlich an das Grundstück der Beschwerdeführerin, auf welchem sich ein Wohnhaus mit Garten befindet. Südlich wird der Platz durch den bestehenden Kindergarten sowie durch neu geplante Parkplätze begrenzt. Östlich grenzt der Spiel- und Begegnungsplatz an unbebaute Grünfläche an, an dessen Ende das Gemeindeverwaltungsgebäude steht. Westlich des Spielplatzes verläuft eine Seitenstrasse der H.________strasse. Östlich wird der Spiel- und Begegnungsplatz durch bestehende Sträucher abgeschlossen. An den nördlichen und westlichen Grenzen des Platzes sollen gemäss Gestaltungskonzept