Zaun Kinderspielplätze und Aufenthaltsbereiche sind von stark befahrenen Strassen, Bahngeleisen, tiefen Wasserabläufen usw. mit einer festen Einfriedung von 1 m Höher zu versehen. Ausgänge auf stark befahrene Strassen sollten mit geeigneten Abschrankungen versehen werden. Ansonsten ist auf Zäune und undurchdringliche Hecken zu verzichten, sofern sie nicht orts- und quartiertypische Elemente darstellen."