Diese finden sich in der AHOP Nr. 92.230 und bezwecken, die Anforderungen an zweckdienliche Spielplätze und Aufenthaltsbereiche aus fachlicher Sicht zu konkretisieren. Sie haben hinweisenden Charakter und sollen der Bauherrschaft, den Behörden sowie den planenden und ausführenden Fachleuten aufzeigen, wie die Absichten der gesetzlichen Bestimmungen sinnvoll in die Wirklichkeit umgesetzt werden können.31 Die AHOP des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) bestimmt in Ziff. 3.7 bestimmt Folgendes: