Dies gilt für den vorliegenden Spiel- und Begegnungsplatz umso mehr, als sich dieser an zentraler Stelle im Dorfkern von Utzenstorf befindet. Bei einem solch zentralen Standort und den zahlreichen Sitzgelegenheiten auf dem Spiel- und Begegnungsplatz bestehen nicht von der Hand zu weisende Bedenken, dass sich der Spiel- und Begegnungsplatz sowohl am Tag aber auch nachts zum Treffpunkt für nicht spielende – und allenfalls Musik hörende – Jugendliche entwickeln könnte, was auch in einer ES III störend sein kann. Das von der Fachstelle geforderte Nutzungsverbot in der Nachtzeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr berücksichtigt zudem, dass in der Nachtruhezeit das