Als übermässig müsse die Lärmsituation aber auch dann bezeichnet werden, wenn z.B. ohne Spielhintergrund herumgeschrien werde.23 Die von der Fachstelle geforderten Auflagen sollen die ordnungsgemässe Nutzung des Spiel- und Begegnungsplatzes sicherstellen und übermässigen Lärmimmissionen entgegenwirken. Solchen Anordnungen ist gewöhnlich nichts entgegen zu halten. Unter dem Gesichtspunkt des Vorsorgeprinzips und der Erfahrung der Fachstelle erscheint deren Anordnung im Gegenteil grundsätzlich als geboten. Dies gilt für den vorliegenden Spiel- und Begegnungsplatz umso mehr, als sich dieser an zentraler Stelle im Dorfkern von Utzenstorf befindet.