a) Die Fachstelle kommt zum begründeten und nachvollziehbaren Ergebnis, das Bauvorhaben führe unter Einhaltung gewisser Auflagen zu nicht mehr als geringfügigen Lärmimmissionen in der Nachbarschaft. Einen Vorbehalt brachte die Fachstelle einzig hinsichtlich der Klanginstallation an. Die Bauherrschaft teilte mit Eingabe vom 1. November 2017 aber mit, auf das Spielelement "Klanginstallation" zu verzichten und dieses nicht zu realisieren. Die BVE sieht angesichts des Fachberichts und des Verzichts auf die Klanginstallation keine Veranlassung zur Annahme, die Planungswerte würden überschritten.