Von der Pumpe sowie vom Sandaufzug seien jedoch keine Immissionen zu erwarten, die in der gesamthaften Betrachtung zu mehr als höchstens geringfügigen Störungen führen würden. Zur Klanginstallation könne die Fachstelle dagegen keine Prognose machen, weil die Bauherrschaft die Ausführung der Klanginstallation noch nicht näher bestimmt habe.15