b) Zu den Lärmquellen technischer Natur hielt die Fachstelle fest, bei einer ordnungsgemässen und dem Stand der Technik entsprechenden Installation der Spielgeräte seien von den vorgesehenen Geräten keine übermässigen Immissionen zu erwarten. Einzig die geplante Drehtellerpumpe, der Sandaufzug sowie die geplante Klanginstallation würden Störungspotential bergen. Von der Pumpe sowie vom Sandaufzug seien jedoch keine Immissionen zu erwarten, die in der gesamthaften Betrachtung zu mehr als höchstens geringfügigen Störungen führen würden.