Dabei dürfen keine hohen Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit einer Überschreitung gestellt werden. Eine Lärmprognose ist schon dann erforderlich, wenn eine Überschreitung der Planungswerte möglich erscheint, d.h. beim aktuellen Kenntnisstand nicht ausgeschlossen werden kann.14 Das Rechtsamt holte daher einen Fachbericht der Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik der Kantonspolizei (nachfolgend: Fachstelle) ein. Dazu stellte das Rechtsamt der Fachstelle unter anderem die amtlichen Akten inklusive der Beschwerde des Beschwerdeführers zu. Im Fachbericht vom 18. September 2017 wurden die von dem Spiel- und Begegnungsplatz ausgehenden Lärmimmissionen untersucht.