a) Der geplante öffentliche Spiel- und Begegnungsplatz soll in zentraler Lage in Utzenstorf errichtet werden und erstreckt sich über insgesamt vier Parzellen. Die Parzellen liegen alle in der Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) E. Die ZöN E ist bestimmt für die Gemeindeverwaltung, ein kleines Schulhaus, ein altes Feuerwehrmagazin mit Wohnungen 2 Koordinationsgesetz vom 21. März 1994 (KoG; BSG 724.1) 3 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721) RA Nr. 110/2017/85 4