Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) RA Nr. 110/2017/85 3 eigene Auflagen vor, welche anstelle der Auflagen des Fachberichts in den Bauentscheid aufzunehmen seien. Auf die Rechtsschriften und den Fachbericht der Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik der Kantonspolizei Bern wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen