Die Beschwerdeführerin stellte neu den Antrag, es sei von Amtes wegen festzustellen, ob dem geänderten Bauvorhaben die Bewilligung erteilt werden kann. Das Bauvorhaben sei jedenfalls nur mit den im Fachbericht aufgeführten Auflagen und mit einem mindestens 1 m hohen Zaun zu bewilligen. Die Beschwerdegegnerin präzisiert ihre Rechtsbegehren in den Schlussbemerkungen ebenfalls und verlangt die Abweisung der Beschwerde ohne die Anordnung der im Fachbericht enthaltenen Auflagen. Sie schlägt eventualiter zudem 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und