3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und edierte die Vorakten. Das Rechtsamt holte weiter einen Fachbericht der Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik der Kantonspolizei Bern ein. Daraufhin teilte die Beschwerdeführerin dem Rechtsamt mit, sie verzichte auf die ursprünglich vorgesehene Klanginstallation auf dem Spiel- und Begegnungsplatz. Die Parteien erhielten in der Folge Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. Darin änderten beide Parteien ihre Rechtsbegehren. Die Beschwerdeführerin stellte neu den Antrag, es sei von Amtes wegen festzustellen, ob dem geänderten Bauvorhaben die Bewilligung erteilt werden kann.