Mit Gesamtbauentscheid vom 5. Juli 2017 erteilte das Regierungsstatthalteramt Emmental dem Bauvorhaben die Bewilligung. 2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 3. August 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt, der Gesamtbauentscheid vom 5. Juli 2017 sei aufzuheben und dem Bauvorhaben sei der Bauabschlag zu erteilen. Eventualiter verlangt sie, das Bauvorhaben sei nur mit der Auflage, einen mindestens 1m hohen Zaun um den öffentlichen Spiel- und Begegnungsplatz zu erstellen, zu bewilligen.