betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Emmental vom 5. Juli 2017 (bbew 40/2017; Erstellen öffentlicher Spiel- und Begegnungsplatz) I. Sachverhalt 1. Am 1. März 2017 reichte die Beschwerdegegnerin ein Baugesuch ein für die Errichtung eines öffentlichen Spiel- und Begegnungsplatzes auf den Parzellen Utzenstorf Grundbuchblatt Nrn. D.________, E.________, F.________ und G.________. Sämtliche Parzellen liegen in der Zone für öffentliche Nutzung (ZöN). Gegen das Bauvorhaben erhob die Beschwerdeführerin Einsprache. RA Nr. 110/2017/85 2