Dem Beschwerdeführer 7 werden Verfahrenskosten im Umfang von Fr. 280.-- zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. Der Beschwerdegegnerin und dem Beschwerdegegner werden Verfahrenskosten im Umfang von Fr. 450.-- zur Bezahlung auferlegt. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.