Im Übrigen wird der Bauentscheid der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Spiez vom 28. Juni 2017 bestätigt und die Beschwerden werden abgewiesen, soweit auf sie eingetreten werden kann. 2. Den Beschwerdeführenden 1-6 werden Verfahrenskosten im Umfang von Fr. 400.-- zur Bezahlung auferlegt. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.