Sie kreuzten auch das dazugehörige Kästchen auf dem Formular nicht an und nahmen in den Lärmberechnungen auf dem Formular keine Pegelreduktion aufgrund des "Silentmodus" vor. Am 2. August 2016 reichte die Bauherrschaft zudem neue Lärmschutznachweise ein, in welchen sie den "Silentmodus" nicht mehr als Lärmschutzmassnahme aufführte. Es fragt sich also, ob die Bauherrschaft überhaupt deklarierte, den "Silentmodus" tatsächlich benutzen zu wollen. So oder anders hat sie sich aber nicht dazu verpflichtet, die Wärmepumpe nachts im "Silentmodus 2" laufen zu lassen;