Ob es sich um eine Luft/Luft- oder Luft/Wasser-Wärmepumpe handelt, hat jedoch weder Einfluss auf die gesetzlichen Lärmgrenzwerte noch auf die durch das beco vor Ort und in Kenntnis der konkreten Modellart vorgenommene Lärmbeurteilung. Die Beschwerdeführenden erläutern denn auch nicht, inwiefern die konkrete Lärmbeurteilung falsch sei. Die BVE sieht keinen Anlass, von der Einschätzung der Fachbehörde abzuweichen. Die konkrete Wärmepumpe hält die Planungs- und Vorsorgewerte ein. Das beco beantragte im Fachbericht, die Einhaltung mit einer entsprechenden Auflage zusätzlich sicherzustellen.