Die Bewilligung sei allerdings mit der Auflage zu versehen, wonach die von der Wärmepumpe allein erzeugten Lärmimmissionen die Vorsorgewerte beco nicht überschreiten dürfen. Das beco führte im Fachbericht weiter aus, der Vorsorge sei mit Einhaltung der Vorsorgewerte genügend Rechnung getragen worden, es sei denn, mit geringem Aufwand könne eine zusätzliche Geräuschreduktion bei der Wärmepumpe erzielt werden. Vorliegend sei abzuklären, ob die Wärmepumpe nachts, 19.00 bis 07.00 Uhr, im Flüstermodus betrieben werden könnte. Dies würde eine Geräuschreduktion von 3 bis 5 db erwirken.