c) Das beco äusserte sich mit Fachbericht vom 18. April 2017 zum Bauvorhaben. Gestützt auf die Baugesuchsunterlagen und eine Besichtigung vor Ort kam das beco zum Ergebnis, die Wärmepumpe halte die Vorsorgewerte und die Planungswerte in der Umgebung ein. Das Bauvorhaben könne deshalb bewilligt werden. Die Bewilligung sei allerdings mit der Auflage zu versehen, wonach die von der Wärmepumpe allein erzeugten Lärmimmissionen die Vorsorgewerte beco nicht überschreiten dürfen.