Das beco hat für Wärmepumpen Vorsorgewerte definiert, die strenger sind als die Planungswerte. Die Liegenschaften der Parteien befinden sich in der Wohnzone. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe (ES) II (Art. 211 GBR). Der Vorsorgewert des beco für Wärmepumpen in der ES II beträgt während der akustischen Tageszeit (07.00 - 19.00 Uhr) 43 dB(A) und während der Nachtzeit (19.00 - 07.00 Uhr) 33 dB(A).24 Diese Werte gelten 20 Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG; SR 814.01). 21 Lärmschutz-Verordnung des Bundesrates vom 15. Dezember 1986 (LSV; SR 814.41). 22 BGE 124 II 517 E. 4a. 23 BGE 127 II 306 E. 8.