Sie stellt fest, dass ein Bauvorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Regeln und insbesondere mit der Bau- und Planungsgesetzgebung übereinstimmt. Dies bedeutet, dass die Baubewilligungsbehörde einem Gesuch um Erteilung einer Baubewilligung zu entsprechen hat, wenn dieses die formellen Voraussetzungen erfüllt und dem öffentlich-rechtlichen Baupolizeirecht, den Vorschriften über die Raumplanung und den Umweltschutz sowie weiteren öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht widerspricht, ungeachtet allfälliger Privatrechte, wie z. B. Dienstbarkeiten. Für die Durchsetzung von Zivilansprüchen steht der zivilrechtliche Rechtsweg offen.