Im Baubewilligungsverfahren werden private Rechte grundsätzlich nicht überprüft. Dafür ist das Zivilverfahren vorgesehen. Die Baubewilligung ist eine Polizeibewilligung. Sie stellt fest, dass ein Bauvorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Regeln und insbesondere mit der Bau- und Planungsgesetzgebung übereinstimmt.