h) Die Beschwerdeführenden berufen sich weiter auf einen Dienstbarkeitsvertrag aus dem Jahr 1975/1976, welcher bei Errichtung der Siedlung u.a. zwischen dem damaligen Grundeigentümer und der Einwohnergemeinde Spiez abgeschlossen wurde. Auch dieser erlaube die Errichtung eines aussen aufgestellten Verdampfers einer Wärmepumpe nicht.