nahe einer Baugruppe, ist selbst aber weder Teil dieser Gruppe noch sonst wie im Bauinventar verzeichnet. Diese für das Ortsbilderhaltungsgebiet verhältnismässig geringe Standortbedeutung ist bei den Anforderungen an die ästhetische Integration des Wärmepumpen-Aussengeräts zu berücksichtigen. Mittels einer abgestimmten Gartenbepflanzung kann das lediglich 1.25 m x 0.5 m x 1.31 m grosse Gerät weiter so kaschiert werden, dass es optisch kaum noch in Erscheinung tritt. Auch der Beschwerdeführer 7 verlangt im Übrigen nicht mehr als eine Bepflanzung. Eine Auflage betreffend Bepflanzung steht auch nicht im Widerspruch zur Beurteilung der OLK.