e) Im Bauinventar des Kantons Bern ist das Grundstück der Bauherrschaft nicht erfasst. Es befindet sich allerdings in der Nähe der Baugruppe AC________, welche die Villenbebauung an der L.________strasse umfasst. Das ISOS misst der Gemeinde Spiez regionale Bedeutung zu. Gemäss ISOS-Auszug befindet sich die Parzelle der Bauherrschaft an der Grenze der Umgebungszonen (U-Zo) U.________ (O.________ und P.________) und V.________ (Q.________ und R.________). Die U-Zo U.________ ist gekennzeichnet durch eine AD.________ , den AF.________, das AG.________ und das den Q.________ umfassende Gelände mit Einfamilienhäusern. Vom ISOS erfasste Einzelelemente in der U-Zo U.________ sind das W._____