c) Die OLK kam in ihrem Bericht vom 4. Mai 2017 zum Schluss, die Luft/Wasser- Wärmepumpe sei vor dem bestehenden Gebäude sehr markant, erscheine in der vorgefundenen Situation fremd und aufgrund der Zonenplanbestimmungen nicht angebracht. Die Anordnung von technischen Elementen in Vorgärten möge in einer Gewerbezone ohne Anforderungen an das Orts- und Landschaftsbild möglich erscheinen. An der L.________strasse handle es sich jedoch um ein völlig neues und ortsfremdes 14 Vgl. OLK-Bericht vom 4. Mai 2017, Vorakten pag. 67 f. sowie die bewilligten Pläne RA Nr. 110/2017/83 14