Die Beschwerdeführenden rügen, der im Vorgarten aufgestellte, freistehende Verdampfer der Wärmepumpe beeinträchtige das Ortsbild. Die Vorinstanz habe missachtet, dass die OLK in ihrem Fachbericht vom 4. Mai 2017 das Bauvorhaben aus ästhetischer Sicht abschlägig beurteilt habe.