Auflage zur Bepflanzung könne die Sichtbarkeit der Wärmepumpe auf ein Minimum beschränkt werden. Damit werde der Forderung nach einer guten Integration in die bestehende Bausubstanz Rechnung getragen. Angesichts der an diesem Standort eingehaltenen Lärm- und Abstandsvorschriften würden sich die minimalen Einschränkungen in Bezug auf die Ästhetik als vernachlässigbar erweisen.