b) Im ursprünglichen Baugesuch vom 7. April 2016 ersuchte die Bauherrschaft zusammen mit der Wärmepumpe u.a. um die Baubewilligung für das Erstellen von Solaranlagen auf ihrem Dach sowie für zwei zusätzliche Dachfenster. Da sich die eingegangenen Einsprachen auch gegen die Solaranlagen richteten, verzichtete die Bauherrschaft im Rahmen einer Projektänderung auf die Solaranlagen und die Dachflächenfenster und reichte entsprechend neue Pläne und ein neues Baugesuchsformular 1.0, welches nur noch den Bau einer Wärmepumpe zum Gegenstand hatte, ein. Die Vorinstanz gab den Beteiligten Kenntnis von der Projektänderung und bot ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme.