beantragt. Die Behörde ist nicht befugt, dem Projekt andere Lösungen gegenüberzustellen und statt der nachgesuchten Bewilligung die Bauerlaubnis für ein abweichendes Vorhaben auszustellen.10 Das Bauprojekt ergibt sich aus den Baugesuchsunterlagen, welche grundsätzlich aus dem Baugesuch, dem Situationsplan, den Projektplänen und allenfalls weiteren erforderlichen Unterlagen bestehen (vgl. Art. 10 Abs. 3 BewD11). 9 Merkli/Aeschlimann/Herzog, a.a.O., Art. 18 N 1 f. und N 11 10 Vgl. zum Ganzen Zaugg/Ludwig, Kommentar zum bernischen BauG, Band I, 4. Aufl. 2013, Art. 38-39 N 14