e) Anders verhält es sich mit der Nichtberücksichtigung der Schlussbemerkungen des Beschwerdeführers 7 vom 19. Juni 2017. Darin stellte der Beschwerdeführer 7 mehrere neue Anträge. Einige davon stellt er im vorliegenden Beschwerdeverfahren erneut. Aus den Vorakten geht nicht hervor, dass sich die Planungs-, Umwelt- und Baukommission mit diesen Anträgen befasst hätte. Die letzte Kommissionssitzung fand am 23. Mai 2017 und damit vor Eintreffen der Schlussbemerkungen vom 19. Juni 2017 statt. Auch im Entscheid vom 28. Juni 2017 werden die Anträge und die darin erstmals genannten Auflagen nicht behandelt; sie werden dort weder gutgeheissen noch abgewiesen.