Dies gilt umso mehr, als der angefochtene Entscheid nicht von den an den Sitzungen der Gesamtkommission diskutierten Inhalten abweicht. Ein Vergleich des Sitzungsprotokolls vom 23. Mai 2017 mit dem Entscheid vom 28. Juni 2017 zeigt, dass die Erkenntnisse der Sitzung vom 23. Mai 2017, an welcher die Kommission die eingeholten Fachberichte sowohl des beco als auch der OLK thematisierte, in den Bauentscheid übernommen worden sind. Die Vorinstanz hat die Fachberichte formell korrekt gewürdigt.