d) Die Planungs-, Umwelt- und Baukommission Spiez war für die Fällung des Bauentscheids bzw. die Erteilung der Baubewilligung zuständig. Unterzeichnet wurde der Entscheid vom Präsidenten der Kommission sowie vom Leiter der Abteilung Bau, welche als zuständige Verwaltungsabteilung das Sekretariat der Planungs-, Umwelt- und Baukommission führt. Die unterschreibenden Personen waren demnach zur Unterzeichnung des Bauentscheids berechtigt. Es liegt weder eine sachliche noch eine funktionelle Unzuständigkeit vor. Dies gilt umso mehr, als der angefochtene Entscheid nicht von den an den Sitzungen der Gesamtkommission diskutierten Inhalten abweicht.