Danach tagte die Kommission am 23. Mai 2017 ein weiteres Mal und fasste an dieser Sitzung erneut den Beschluss, dem Bauvorhaben die Baubewilligung zu erteilen. Aufgrund des Fachberichts der OLK entschied die Kommission neu jedoch, die Baubewilligung mit einer Auflage zu ergänzen, wonach die Sichtbarkeit der Wärmepumpe mittels Bepflanzung zu beschränken ist. An der Sitzung vom 23. Mai 2017 fanden dagegen die fristgemäss eingereichten Schlussbemerkungen des Beschwerdeführers 7 keine Berücksichtigung. Diese datieren auf den 19. Juni 2017. 3 Baureglement der Gemeinde Spiez vom 24. November 2013 (GBR)