c) Die Vorinstanz führt im angefochtenen Entscheid unter Ziff. 3.5 aus, die Planungs-, Umwelt- und Baukommission habe das Bauvorhaben an der Sitzung vom 17. Januar 2017 beurteilt. Dem Protokoll zu dieser Sitzung lässt sich entnehmen, dass die Kommission damals mit einstimmigem Beschluss beantragte, dem Vorhaben die Baubewilligung zu erteilen und die Einsprachen abzuweisen. Aus den Vorakten geht jedoch hervor, dass die Kommission diesen Beschluss nicht umsetzte: