b) Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Spiez ist gemäss Art. 613 Abs. 1 GBR3 die Planungs-, Umwelt- und Baukommission. Die Kommission besteht aus sieben Mitgliedern (Anhang I zur GO4). Bei Abstimmungen entscheidet das Mehr der Stimmenden (vgl. Art. 57 Abs. 3 GO; Art. 34 Abs. 2 OrgV5 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 OrgV). Wer in der Sache zuständig ist, unterschreibt für die Gemeinde. Für die Kommissionen unterzeichnen die oder der Vorsitzende gemeinsam mit der Sekretärin oder dem Sekretär (Art. 40 und 41 OrgV). Die Kommissionssekretariate werden grundsätzlich durch die zuständigen Verwaltungsabteilungen geführt (Art.